Die gesetz­liche Kündi­gungs­frist für Mietverträge

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Wenn es um die Kündigung einer Wohnim­mo­bilie geht, werden in Deutschland zwei verschiedene Maßstäbe für Mieter und Vermieter angelegt. Denn während ein Mieter jederzeit spätestens mit einer Dreimo­nats­frist kündigen kann (ohne Begründung übrigens), müssen Sie als Vermieter zahlreiche Punkte beachten.

Wie lang sind die gesetz­lichen Kündi­gungs­fristen für Vermieter?

Die Kündi­gungs­frist, um Ihren Mieter aus Ihrer Immobilie zu kündigen, richten sich nach deren Wohndauer dort. Sie sind wie folgt gestaffelt:

  • 3 Monate Kündi­gungs­frist bei einer Wohndauer bis fünf Jahre

  • 6 Monate bei einer Wohndauer zwischen fünf und acht Jahren

  • 9 Monate bei einer Wohndauer über acht Jahren

Unabhängig von diesen Kündi­gungs­fristen gilt weiterhin: Als Vermieter dürfen Sie nicht grundlos kündigen, auch nicht frist­ge­recht. Ein gültiger Grund ist etwa die klassische Eigenbedarfskündigung.

Können die gesetz­lichen Kündi­gungs­fristen im Mietvertrag unter­schritten werden?

Wenn im Mietvertrag eine Kündi­gungs­frist vereinbart wurde, die niedriger ist als die gesetz­liche, freut sich der Mieter: Denn er kann, muss aber nicht, zu dieser kürzeren Frist kündigen. Der Vermieter hingegen muss sich an die gesetz­lichen Fristen halten, alles andere ist ungültig.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Für Mieter wie Vermieter gilt: Eine Kündigung muss grund­sätzlich spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, dann zählt dieser noch zu den gesetzlich vorge­schrie­benen drei Monaten.

Wie kündige ich gültig?

Dafür muss das Kündi­gungs­schreiben frist­gemäß und schriftlich beim Mieter eingehen. Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Der Brief muss eigen­händig unter­schrieben sein. Das Kündi­gungs­schreiben ist sehr wichtig – um gesetzlich nicht angefochten werden zu können, sollten Sie auf eine wasser­dichte Vorlage zurück­greifen. Folgende Punkte sollten korrekt enthalten sein:

  • Betreff: Das Schreiben muss sofort klar als Kündigung erkennbar sein

  • Adressat: Die Kündigung muss an alle im Vertrag aufge­führten Mieter adressiert

  • Ort und Datum

  • Genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Hausnummer, Etage)

  • Kündi­gungs­grund!

Natürlich sieht das Gesetz in Sonder­fällen auch die Möglichkeit einer frist­losen Kündigung vor.

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