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Unsere Mitgliedschaft – Ihr Vorteil
Wir sind Mitglied des IVDs, dem Immobilienverband Deutschlands. Diese Mitgliedschaft ist ein Markenzeichen für qualifizierte Immobilienberater. Um Mitglied beim IVD zu werden, ist eine Aufnahmeprüfung notwendig. So können Sie als Kunde darauf vertrauen, dass Sie bei einem im IVD aufgenommenen Makler eine Qualitätsgarantie für die angebotenen Dienstleistungen erhalten.
Haben Sie mit einem Immobilienmakler in Bochum einen Maklervertrag abgeschlossen und wollen wissen, ob Sie diesen noch widerrufen können? Es gibt bestimmte Umstände, unter denen ein Maklervertrag – wie auch viele andere Verträge – widerrufen werden kann. Und zwar dann, wenn er als „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c BGB) geschlossen wurde. Das heißt, der Vertrag muss außerhalb der Geschäftsräume, etwa per Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief, geschlossen worden sein. In diesem Fall haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern Sie über dieses Recht schriftlich belehrt wurden. Diese Belehrung beziehungsweise deren Kenntnisnahme müssen Sie bestätigen.
Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, haben Sie sogar zwölf Monate und zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.
Relevant ist dies in der Praxis hauptsächlich für Immobilien-Interessenten, mit denen der Vertrag sozusagen „automatisch“ zustande kommt. Hier konnte in der Vergangenheit durch Widerspruch der Provisionsanspruch des Maklers ausgehebelt werden. Heute stellen Klauseln aber bereits beim Exposéversand in der Regel sicher, dass dies nicht passieren kann. Diese Klauseln heißen „Wertersatzklauseln“.
Sofern ein Auftraggeber den Maklervertrag tatsächlich innerhalb von 14 Tagen widerruft, müsste der Immobilienmakler theoretisch auch dann auf seine Provision verzichten, wenn es zum Kauf kommt. Damit es dazu nicht kommt, machen Makler dann „Wertersatz“ in Höhe der vereinbarten Provision geltend. Wenn ein Verbraucher der entsprechenden Klausel zustimmt, kann der Makler also schon vor Ablauf der 14-Tage-Frist für ihn tätig werden. Hat der Makler nur einen Teil der Leistung erbracht – etwa Besichtigungen durchgeführt, aber nicht verkauft – kann er vom Auftraggeber verlangen, einen Aufwendungsersatz zu leisten, wenn das im Vertrag so vereinbart wurde.
Wird ein Vertrag ordnungsgemäß widerrufen, müssen von beiden Seiten erhaltene Leistungen zurückerstattet werden. Für den Verbraucher fallen aber keine Kosten an, da der Makler ja in der Regel erst bei Abschluss des Kaufvertrags provisionsberechtigt ist. Auf der anderen Seite erlischt das Widerrufsrecht mit Kaufvertragsabschluss vorzeitig, so dass nach dem Kauf dann die Provision auf jeden Fall fällig ist.
Einen Maklervertrag als Fernabsatzvertrag zu werten, wird häufig kritisiert. Auf der einen Seite sei der intensive Verbraucherschutz an dieser Stelle nicht wirklich notwendig, da auf den Käufer ja ohnehin erst im Erfolgsfall Kosten zukommen. Auf der anderen Seite ist der Widerspruch in der Realität sinnlos, da es bei entsprechender Aufklärung nicht eingesetzt werden kann und bei Kaufvertragsabschluss ohnehin erlischt.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern persönlich und unverbindlich. Sprechen Sie uns an - Ihr Immobilienmakler in Bochum!