Was kostet mich die Vorfälligkeitsentschädigung?

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Sie kennen das sicher: Oft kommt es im Leben anders, als man denkt. Es gibt viele persön­liche Gründe, warum man eine Immobilie vielleicht früher abgeben muss, als geplant. Aber Bankdar­lehen sind in der Regel langfristig ausgelegt. Das dient Ihrem Schutz (z.B. Zinsbindung), aber auch dem der Bank. Muss das Darlehen vorab abgelöst werden, würde die Bank dann große Verluste an den Zinsen machen. Deshalb kommt es in solchen Fällen häufig zu einer Vorfäl­lig­keits­ent­schä­digung. Aber wann betrifft Sie das – und was müssen Sie dafür zahlen?

Was genau ist eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­digung eigentlich?

Wie die meisten Immobi­li­en­be­sitzer haben vermutlich auch Sie ein Darlehen mit fester Laufzeit und Zinsbindung. Verkaufen Sie dann vor Ende der Laufzeit und zahlen das Darlehen zurück, fordern die Banken von Ihnen eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­digung als Schadens­ersatz für entgangene Zinsen. Besonders stark ist der Unter­schied für eine Bank, wenn Sie zu einem hohen Zinssatz den Vertrag abgeschlossen haben, die Zinsen aber gerade niedrig sind.

Was kostet mich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Ein wichtiger Punkt direkt vorab: Oft zu viel! Verbrau­cher­schützer haben nämlich festge­stellt, dass viele Banken zu hohe Gebühren und Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gungen verlangen. Dies betrifft mehr als 80 Prozent der Kunden! Dabei umgehen die Banken oft das Gesetz, indem Sie völlig unrea­lis­tische Zinser­war­tungen zur Berechnung heran­ziehen. Auch verein­barte Sonder­til­gungs­rechte werden oft nicht bei der Berechnung der Restschuld berück­sichtigt. Das kann zu bis zu fünfstel­ligen Schäden für die Kunden führen.

Was kann ich dagegen tun?

Natürlich ist ein Hausverkauf mit viel Aufwand verbunden. Verkaufs­prozess, Umzug, emotionale Anstrengung… all das sollte Sie trotzdem nicht davon abhalten, bis ins kleinste Detail die Forde­rungen Ihrer Bank zu überprüfen. Achten Sie dabei insbe­sondere darauf, ob Ihr Sonder­til­gungs­recht beachtet wurde und die Bank Gebühren berechnet hat. Wenn Sie eine Vorfäl­lig­keits­ent­schä­digung zahlen müssen, wenden Sie sich am besten an den Verbrau­cher­schutz und ggf. auch an einen Fachanwalt. Denn in 82 Prozent der Fälle zahlen Sie sonst zu viel!

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