Ich möchte mehrere Immobilien verkaufen – was muss ich beachten?

ArtikelbildMehrere Immobilien verkaufen

Wenn Sie mehr als eine Immobilie verkaufen möchten, ist das mehr Arbeit – aber es ergeben sich daraus auch Chancen. So können Sie etwa vielleicht einem Käufer mehrere Immobilien verkaufen oder – bei verwandten Objekten – direkt ein Portfolio zusam­men­stellen. Gleich­zeitig gibt es aber auch Steuer­fallen zu beachten.

Vorsicht vor dem Fiskus: Die Drei-Objekt-Grenze

Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrere Immobilien veräußern, kann das als gewerb­licher Handel gerechnet werden – und dann zahlen Sie Gewer­be­steuer, auch, wenn Sie etwa nur ein Erbe liqui­dieren wollen. Als gewerblich gilt der Immobi­li­en­verkauf dann, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb verkauft werden. Dabei ist der Verkaufs­grund völlig unerheblich. Und ein weiteres Mal ist Achtung geboten, denn die Drei-Objekt-Grenze ist keine starre Definition. Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien und danach zwei weitere, kann das Finanzamt trotzdem auf die Barri­kaden gehen.

Immobilien als Bündel verkaufen

Wenn Sie etwa mehrere vergleichbare Eigen­tums­woh­nungen oder Mehrfa­mi­li­en­häuser zu verkaufen haben, kann es sich lohnen, diese als Gesamt­paket anzubieten. Dadurch werden sie oft für profes­sio­nelle Anleger attrak­tiver. So kann es etwa für einen Käufer sinnvoller sein, drei kleinere Eigen­tums­woh­nungen zu erwerben als eine große, denn zum einen ist der Quadrat­me­ter­preis bei der Vermietung dann attrak­tiver und zum anderen ist das Risiko besser gestreut – drei Mietpar­teien statt nur einer. Auf diese Weise veräußern Sie Ihre Immobilien wesentlich schneller. Als Privat­person ist es aber nicht immer einfach, an entspre­chend solvente Profi-Käufer heran­zu­kommen. Ein spezia­li­sierter Makler hilft Ihnen hier am besten weiter.

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