Streit in der Eigentümergemeinschaft

Ritter beim Kampf - ähnlich wie Streit in der Eigentümergemeinschaft

Als Wohnungs­ei­gen­tümer innerhalb einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft gibt es nicht immer nur Zufrie­denheit. Meinungs­ver­schie­den­heiten und Streit in der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sind hier oftmals vorprogrammiert.

Oftmals muss das Gericht entscheiden

Einer­seits liegt dies an den Pflichten, die jeder Eigen­tümer innerhalb der Gemein­schaft erfüllen bzw. befolgen muss. So bestehen zum Beispiel eine ganze Bandbreite an Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren möchten. Das kann nerven; gerade da es sich um Eigentum handelt. Anderer­seits entstehen Probleme oftmals aus der Verhal­tens­weise gegenüber anderen Eigen­tümern bzw. Eigen­tü­mer­par­teien. Haben Sie zum Beispiel Streit mit einem anderen Wohnungs­ei­gen­tümer, kann bereits dies fatale Folgen haben. Denn die Praxis hat gezeigt, dass es hier dann schnell zur Cliquen­bildung kommt. Aus einen vergleichs­weise kleinen Streit wird auf einmal ein handfester Krach mit mehreren Betei­ligten, der sich auf die gesamte Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft negativ auswirkt.

Gerade Verän­de­rungen in der Wohnung oder am Haus lösen Streit in der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft aus

Daher sollten Sie sich als Wohnungs­ei­gen­tümer im Rahmen einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­schaft detail­liert über Ihre Rechten und Pflichten infor­mieren. Denn Eigentum ist hier nicht immer gleich­be­deutend mit allei­niger Entschei­dungs­freiheit. Ein Thema, bei dem es immer wieder zu Irrita­tionen, Missver­ständ­nissen und auch Strei­te­reien kommt, ist die indivi­duelle Verän­derung der eigenen Wohnung. Denn hierbei ist längst nicht alles erlaubt und Sie dürfen viele Arbeiten nicht ohne Absprache mit den anderen Wohnungs­ei­gen­tümern ausführen. Dieser Umstand sorgt immer wieder für einen Streit in der Eigentümergemeinschaft.

Hier gilt: Als Wohnungs­ei­gen­tümer dürfen Sie nur nach Belieben reparieren, sanieren und moder­ni­sieren, wenn es gezielt Ihr Sonder­ei­gentum betrifft. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel ein Zimmer streichen, die Badewanne austau­schen oder auch nicht-tragende Wände durch­brechen dürfen, ohne die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft darüber gezielt zu infor­mieren. Demge­genüber dürfen Sie unter keinen Umständen eigen­mächtige Verän­de­rungen am Gemein­schafts­ei­gentum vornehmen. Dies ist nur möglich, wenn über eine etwaige Verän­derung zuvor die Eigen­tü­mer­ver­sammlung einen entspre­chenden Beschluss mit der jeweils erfor­der­lichen Mehrheit fasst hat. Dies gilt auch dann, wenn das jeweilige Gemein­schafts­ei­gentum - wie zum Beispiel eine tragende Wand oder auch ein Fenster - mitten im Sonder­ei­gentum liegt.

Das optische Erschei­nungsbild der gesamten Immobilie steht oftmals im Fokus von Streitigkeiten

In der Praxis kommt es laut Wohnen im Eigentum e.V. dabei zu den unter­schied­lichsten WEG-Strei­tig­keiten. Grund­sätzlich unter­scheiden müssen Sie dabei zwischen Ärger unter den Eigen­tümern an sich sowie zwischen der WEG und Dritten (oftmals die Hausver­waltung). Die Statistik zeigt dabei, dass gerade die Strei­tig­keiten unter den Wohnungs­ei­gen­tümern häufig vor Gericht landen. Vielfach geht es bei den Diffe­renzen um das Anfechten von Beschlüssen, die von einer Seite her als nicht rechtens angesehen werden. Kleinig­keiten können hier als Auslöser fungieren.

So reicht es schon, wenn nur ein Eigen­tümer eine andere Meinung vertritt. Hat die WEG mehrheitlich zum Beispiel für das Anbringen eines Sonnen­schutzes auf Ihrem Balkon sein Einver­ständnis gegeben, reicht es schon, wenn dennoch lediglich ein einziger Eigen­tümer nicht mit diesem Beschluss bzw. mit der Erlaubnis einver­standen ist. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Beschluss anzufechten. Ein Grund hierfür wäre beispiels­weise das optische Erschei­nungs­bildes des Hauses, das sich durch den Sonnen­schutz deutlich verändert. In einem solchen Fall entscheiden dann die Gerichte, ob der Sonnen­schutz wieder abgenommen werden muss. Der aus dem Nachbar­schafts­recht bekannte Weg der Streit­schlichtung ist hier nicht möglich, da im Wohnungs­ei­gen­tums­recht Möglich­keiten dieser Art nicht existieren. Daher landet ein Streit in der Eigen­tü­mer­schaft auch vergleichs­weise oft vor Gericht.

Auch die Verwaltung ist immer im Fokus

In manchen Fällen kommt es auch zu einem Streit Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft aufgrund von Fehlern Dritter. Der Verein Wohnen im Eigentum e.V. sieht hier vor allem die Hausver­wal­tungen unter Zugzwang. Denn Strei­tig­keiten unter den jewei­ligen Wohnungs­be­sitzern kommen oftmals durch intrans­pa­rente oder schlichtweg falsche Jahres­ab­rech­nungen der Verwalter zustande. Oder aber es werden WEG-Beschlüsse nur verzögert umgesetzt, was für ein Teil der Betei­ligten negative Auswir­kungen hat, während andere Wohnungs­ei­gen­tümer wiederum daraus Nutzen ziehen können.Kompliziert wird es auch immer, wenn es um Geld geht. Hat zum Beispiel ein Wohnungs­ei­gen­tümer Geld für die Renovierung eines Bereichs, der sowohl zum Sonder- als auch zum Gemein­schafts­ei­gentum zählt, erhalten und anschließend ist für einen ähnlich gelagerten Fall kein entspre­chender Beschluss mehr durch­setzbar, drohen Konflikte unter den invol­vierten Eigentümern.

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