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Unsere Mitgliedschaft – Ihr Vorteil
Wir sind Mitglied des IVDs, dem Immobilienverband Deutschlands. Diese Mitgliedschaft ist ein Markenzeichen für qualifizierte Immobilienberater. Um Mitglied beim IVD zu werden, ist eine Aufnahmeprüfung notwendig. So können Sie als Kunde darauf vertrauen, dass Sie bei einem im IVD aufgenommenen Makler eine Qualitätsgarantie für die angebotenen Dienstleistungen erhalten.
Wenn Sie mit einem Immobilienmakler in Bochum oder anderswo zusammenarbeiten, wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Keine Angst vor unerwünschten Kosten: Der Vertragsabschluss hat heute in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Auch wie ein Maklervertrag auszusehen hat, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Somit gibt Ihnen der Vertrag eine Sicherheit, egal, ob Sie Ihre Immobilie in Bochum vermieten oder verkaufen möchten.
In der Regel wird ein solcher Auftrag über eine Laufzeit von vier bis sechs Monaten abgeschlossen. Die ist die Zeit, die es oft braucht, bis der Verkauf einer Immobilie vollständig abgewickelt ist. Wie jeden anderen Vertrag können Sie ihn selbstverständlich innerhalb fester Fristen kündigen.
Gilt der Vertrag unbefristet, können Sie jederzeit ohne Angabe eines Grundes kündigen. Ansonsten ist eine Kündigung zum Laufzeitende immer möglich, für eine außerordentliche Kündigung muss es „wichtige Gründe“ geben (§626 BGB). Das ist etwa der Fall, wenn der Makler seinen im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Dann müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt kündigen, zu dem Sie „von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen” Kenntnis erhalten (§626 Absatz 2 BGB). Und zwar bei einem schriftlichen Vertrag in der Regel auch schriftlich.
Knebelverträge, in denen eine unangemessen lange Laufzeit vereinbart wurde, sind sittenwidrig und damit unwirksam – schließlich haben Sie ja während der Laufzeit auch kein ordentliches Kündigungsrecht. Dies sind Vertragslaufzeiten von mehr als sechs bis acht Monaten, je nach Rechtsprechung – außer es handelt sich um ein besonders schwer zu vermarktendes Objekt.
In der Regel können Sie relativ einfach aus einem Maklervertrag aussteigen, indem Sie einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Denn der Makler hat kein Interesse daran, seine Vermittlungstätigkeit gegen Ihren Willen fortzusetzen – schließlich sind Sie nicht verpflichtet, zu verkaufen, selbst wenn der Makler den perfekten Käufer präsentiert. Ein offenes Gespräch hilft hier oft beiden Seiten mehr als das Beharren auf Paragrafen.
Suchen Sie einen seriösen Immobilienmakler in Bochum, dann sprechen Sie uns an!