Grund­stück verkaufen – wie gehe ich vor?

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Der Verkauf eines Grund­stücks erfordert eine besondere Strategie. Denn hier verkaufen Sie in der Regel keine Tatsachen, sondern eine Vision. Deshalb müssen Sie sehr genau erkennen können, was man auf dem Grund­stück bauen kann, für wen es inter­essant ist und wie Sie diese Käufer erreichen. Und so gehen Sie dabei vor:

1. Vorge­spräch mit einem Architekten

Wenn Sie nicht selbst vom Fach sind, macht es immer Sinn, zunächst mit einem Archi­tekten zu sprechen. Denn der weiß, was baurechtlich und technisch möglich ist. Außerdem kennt er in der Regel das örtliche Bauamt und dessen Eigen­heiten bei Geneh­mi­gungs­ver­fahren. Es lohnt sich also, hier einen regio­nalen Partner zu suchen.

2. Zielgrup­pen­be­stimmung

Private Inves­toren, Projekt­ent­wickler, Klein- oder Großfa­milien – es gibt viele verschiedene Zielgruppen für Grund­stücke, die ganz unter­schiedlich angesprochen werden. Wenn Sie wissen, was Sie bauen können, überlegen Sie einfach, wer diese Vision kaufen könnte.

3. Festlegung der Verkaufsstrategie

Je nachdem, für wen Ihr Grund­stück inter­essant ist, sollten Sie Ihre Strategie entspre­chend anpassen. Einige Beispiele: Kann ein Mehrfamilienhaus errichtet werden und ist die Lage gut, können Sie einen höheren Preis verlangen. Hat das Grund­stück einen besonders schwie­rigen Zuschnitt, kann eine Bauvor­anfrage oder erste Ideen vom Archi­tekten helfen. Bitten Sie den Profi doch einfach um eine 3d-Grafik, mit der Sie das Grund­stück im Internet bewerben können. Für Einfa­mi­li­enhaus-Bebauung finden Sie Ihre Kunden über Online-Portale. Ist das Grund­stück für große Projekt­ent­wickler inter­essant, sollten Sie recher­chieren und diese direkt ansprechen. Oder Sie wenden sich einfach an einen spezia­li­sierten Makler mit den entspre­chenden Kontakten.

4. Festlegung des Preises

Wenn Sie ohne Makler verkaufen, stehen Sie vor der Frage, was Ihr Grund­stück denn eigentlich wert ist. Einen ersten Anhalts­punkt geben hier die örtlichen Boden­richt­werte, die jedes Jahr von den Gutach­ter­aus­schüssen der Gemeinden aus den in der Vergan­genheit erzielten Preisen veröf­fent­licht werden. Dabei müssen Sie vorab wissen, ob Ihr Grund­stück bebaubar ist oder nicht. Tatsäch­liche Preise können aber bis zu 20 Prozent von diesen Boden­richt­werten abweichen. Vielleicht haben Sie eine besonders schöne Mikrolage oder Ihr Grund­stück ist ungünstig geschnitten. Ist Ihr Grund­stück sehr attraktiv, können Sie etwa über ein Bieter­ver­fahren einen besseren Preis erzielen.

Sie möchten Ihr Grund­stück verkaufen? Gern bieten wir Ihnen eine unver­bind­liche Erstbe­ratung an!

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