Luftbilder mit der Drohne - Viele Vorteile für die gesamte Immobilienwirtschaft

ArtikelbildLuftbilder mit der Drohne - Viele Vorteile für die gesamte Immobilienwirtschaft

Es gab Zeiten, da wurden Drohnen und ihre Einsatz­mög­lich­keiten noch stark belächelt. Vom Spielzeug für Erwachsene war die Rede. Zeiten und Meinungen ändern sich aber. Längst hat auch die Wirtschaft das Potenzial dieser neuen Techno­logie erkannt. Das gilt insbe­sondere auch für die Immobilienwirtschaft. Ob Baufirma, Immobilien­makler, Hausei­gen­tümer oder poten­zielle Kunden - die fliegenden Kameras lassen sich für die unter­schied­lichsten Zwecke optimal einsetzen.

Fotografie aus ungewöhn­licher Perspektive sorgt für echten Mehrwert

Die Vorteile der Drohnen­tech­no­logie für die Immobilienwirtschaft liegen dabei klar auf der Hand. So können Sie mittels der Drohnen schwer zugäng­liche Bereiche oder auch Bauwerke weitaus leichter und dabei detail­lierter inspi­zieren – ob Brücken, Windräder, Indus­trie­ge­bäude, nicht begehbare Immobilien oder Wohnhäuser unter­schied­lichster Art. Die Fotografie aus ungewöhn­licher Perspektive eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Objekte optimal zu bewerten und bestmöglich zu präsen­tieren. Der reprä­sen­tative Charakter einer Immobilie kommt auf diese Weise erst richtig zur Geltung. Auf der anderen Seite identi­fi­zieren Sie via Drohnen­auf­nahmen und -videos ganz genau Baumängel oder etwa Schwach­stellen in der Bausubstanz.

Drohnen­auf­nahmen als Basis für 3D-Modelle

Auch in der Baubranche werden Drohnen mittler­weile häufig genutzt. Aus den von den Drohnen zuver­lässig reali­sierten Luftauf­nahmen lassen sich 3D-Modelle von Gebäuden oder sonstigen Objekten errichten. Diese kann man zum Beispiel hervor­ragend nutzen, um den Zustand oder den jewei­ligen Bauerfolg zu dokumen­tieren. Zudem wird der Abgleich mit den Bauplänen erleichtert. Grund­sätzlich sorgen Luftbilder mit der Drohne also für vielschichtige, flexible und dabei vergleichs­weise kosten­günstige Prozesse.

Luftaufnahme einer Immobilie
Luftauf­nahmen mit der Drohne sind ein echter Mehrwert für jedes Exposé

Fotos vom Grund­stück und Wohnumfeld bieten zusätzlich Mehrwert

In der Immobi­li­en­fo­to­grafie ist der Einsatz der Fotodrohne – etwa im Gegensatz zum Helikopter – auch aufgrund der geringen Flughöhe äußerst inter­essant. Denn eine das gewähr­leistet in der Regel sehr gute Detail­auf­nahmen von Immobilien und Grund­stücken. Dies sind echte Verkaufs­ar­gu­mente. Denn aus Erfahrung wissen Makler, dass poten­zielle Käufer von Immobilien in der Regel erst einmal den Immobilien ihre Aufmerk­samkeit schenken, von denen mehrere Fotos oder besten­falls sogar ein Video vorliegt. Mit Aufnahmen einer Drohne bieten Sie poten­zi­ellen Käufern oder Inves­toren einen noch besseren und detail­lier­teren Blick auf eine Immobilie inklusive des jewei­ligen Grund­stücks. Außerdem kann die Drohne auch Fotos vom Umland bzw. vom Wohnumfeld sowie Panora­ma­fotos schießen. Das erhöht eindeutig den Mehrwert für Inter­es­senten an einer Immobilie.

Luftbilder mit der Drohne - die Vorteile auf einen Blick:

  • immer schnell und auch kurzfristig einsatzbereit

  • flexible Start­mög­lich­keiten; Start und Landung erfolgen stets direkt vor Ort

  • neue, teilweise außer­ge­wöhn­liche und spannende Perspektiven

  • klares Plus an Detailreichtum

  • auch Durch­flüge und Detail­auf­nahmen im Innen­be­reich sind möglich

  • bietet Trans­parenz; die Bildein­stel­lungen können - je nach Drohnen Modell und genutzter Software - live via Video­brille oder auf dem Monitor mitver­folgt und mitge­staltet werden

  • Luftbilder mit der Drohne sind grund­sätzlich unabhängig von der Boden- bzw. Gelän­de­be­schaf­fenheit realisierbar

  • umwelt­freund­licher und leiser als ein Helikopter- oder Flugzeugeinsatz

  • in der Regel weitaus kosten­güns­tiger als Flugzeug- und Hubschraubereinsätze

Diese Voraus­set­zungen müssen erfüllt werden

Bevor eine Drohne für Luftauf­nahmen aufsteigen darf, müssen eine Aufstiegs­ge­neh­migung sowie eine Drohnen-Haftpflicht­ver­si­cherung vorliegen. Zudem muss sich der jeweilige Einsatzort immer im unein­ge­schränkten Luftraum befinden. Es ist aller­dings auch möglich, beim BAF (Bundes­auf­sichtsamt für Flugsi­cherung) Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen zu beantragen. Wichtig ist zudem, dass Wetter- und Windver­hält­nisse tatsächlich flugg­eignet sind. Ein stabiler Wind kann dabei auch ruhig einmal wehen. Windge­schwin­dig­keiten von bis zu 50 km/h stellen dabei - je nach Auftrag - keinen Hinder­nis­grund für den Start dar.

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