Welche Darle­hens­arten gibt es bei Immobilienkrediten?

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Möchten Sie ein Haus kaufen oder sind auf der Suche nach einer Eigen­tums­wohnung? Dann werden Sie vermutlich bald den Schritt zur Bank gehen. Aber bei Immobi­li­en­dar­lehen gibt es zahlreiche Formen der Finan­zierung, die sich oft auch unter­ein­ander kombi­nieren lassen. Welche davon zu Ihnen passt, hängt vor allem von Ihren Umständen ab. Im Folgenden erklären wir Ihnen kurz die verschie­denen Darlehensformen.

  • Abzah­lungs­dar­lehen: Damit sinken die Darle­hens­raten im Laufe der Zeit – je mehr Sie abbezahlen, desto niedriger der monat­liche Betrag.

  • Annui­tä­ten­dar­lehen: Die wohl häufigste Form der Immobi­li­en­fi­nan­zierung. Hier bleiben die Monats­raten gleich, aber die Restschuld sinkt und die Tilgung steigt, während die Zinsen sinken.

  • Arbeit­ge­ber­dar­lehen: In großen Unter­nehmen oder für Beschäf­tigte im öffent­lichen Dienst besteht oft die Möglichkeit eines vergüns­tigten Kredits durch den Arbeitgeber.

  • Cap Darlehen: Diese Form der Baufi­nan­zierung ist variabel verzinst (Grundlage: vertraglich festge­legter Referenz-Zins), aber die Zinsen haben eine Obergrenze (Cap).

  • Endfäl­liges Darlehen: Falls Sie eine feste Geldanlage besitzen, deren vorzeitige Kündigung nachteilig wäre (etwa eine Kapital­le­bens­ver­si­cherung oder einen Bauspar­vertrag), können Sie in deren Höhe ein endfäl­liges Darlehen aufnehmen. Es fallen keine Monats­raten an, dafür wird der gesamte Betrag bei Auszahlung der Geldanlage am Stück getilgt.

  • Festdar­lehen: siehe endfäl­liges Darlehen.

  • Grund­schuld-Darlehen: Ein Baukredit, der im Grundbuch festge­halten wird, etwa ein Annui­täten- oder Nachrang-Darlehen.

  • Hypotheken-Darlehen: Siehe Grundschuld-Darlehen

  • KfW-Darlehen: Zinsgüns­tiges Immobilien-Darlehen von der Kredit­an­stalt für Wiederaufbau.

  • Nachrang-Darlehen: Darlehen mit hohem Risiko für die Bank, da das Darlehen im Grundbuch nicht an erster Stelle einge­tragen wird. Im Fall eines Zahlungs­aus­falls wird somit zunächst die höher­rangige Schuld bedient – in der Regel ein Kredit bei einer zweiten Bank. Das kommt meistens vor, wenn wenig Eigen­ka­pital vorhanden ist und somit die mögliche Belei­hungs­grenze der Immobilie überschritten wird.

  • Privat­dar­lehen: Ein Kredit von einem Famili­en­mit­glied, Freund oder Bekannten. Kann als Eigen­ka­pital für eine Bankfi­nan­zierung dienen.

  • Tilgungs­dar­lehen: siehe Abzah­lungs­dar­lehen, Annuitätendarlehen.

  • Variables Darlehen: Ein Immobi­li­en­kredit, bei dem sich der Zinssatz nach kurzer Zeit an einem Referenz-Zins orien­tiert – keine langfristige Sollzins­bindung. Wenn es etwas sicherer sein soll, ist ein Cap-Darlehen sinnvoller.

  • Volltilger-Darlehen: Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens hinweg. Die monat­liche Rate bleibt damit gleich wie auch beim Annui­tä­ten­dar­lehen. Zinsän­de­rungs­risiko ausgeschlossen.

  • Zinszah­lungs­dar­lehen: Siehe endfäl­liges Darlehen.

Unser Tipp

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